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Presse
Hessische IHKs bedauern Kürzung der Regionalisierungsmittel
2006-04-06
Ein leistungsfähiger und qualitativ attraktiver Nahverkehr in Hessen ist ein unverzichtbarer Standortfaktor und muss gewährleistet bleiben. Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen IHKs fordert daher eine angemessene finanzielle Ausstattung des Nahverkehrs. Zur Sanierung der öffentlichen Haushalte müssen allerdings alle Bereiche ihren Beitrag leisten. Dies gilt auch für den Nahverkehr und deshalb können auch die Regionalisierungsmittel davon nicht verschont bleiben. Es muss jedoch sichergestellt werden,
  • dass bestehende Verträge erfüllt werden können und Planungssicherheit gewährleistet ist,
  • dass konsequent der in Hessen bereits begonne Weg in den Wettbewerb durch Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen fortgesetzt und intensiviert wird, um auf diese Weise weitere Kompensationspotenziale zum Ausgleich der schrumpfenden Regionalisierungsmittel zu erschließen,
  • dass die Länder offen legen, für welche Zwecke diese Bundeszuschüsse verwendet werden,
  • dass ideologiefrei und nüchtern alle Fahrten und Linien und deren Takte auf ihre Auslastung überprüft werden, ohne dass die Attraktivität des Gesamtnetzes dabei vermindert wird,
  • und dass auch ein Beitrag der Fahrgäste erfolgt durch eine angemessene Anhebung der Fahrentgelte.

Hintergrund:
Mit den so genannten Regionalisierungsmitteln fördert der Bund den Nahverkehr. 1994 haben die ndesländer die Verantwortung und eigene Regelungskompetenz für den Schienenpersonennahverkehr übertragen bekommen, zugleich aber auch eine finanzielle Ausstattung durch einen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes, nämlich den Regionalisierungsmitteln. Die Regionalisierungsmittel sind ausschließlich für den Nahverkehr bestimmt und dürfen nicht für andere Infrastrukturvorhaben ausgegeben werden. Im Jahr 2002 war dies ein Betrag von € 6,745 Mrd., der seitdem zum Ausgleich der Geldentwertung um jährlich 1,5 % angehoben werden sollte. Bereits im Jahr 2004 hat das so genannte „Koch-Steinbrück-Papier“ eine Reduzierung der Mittel um 2 % bewirkt. Im von der Bundesregierung am 22.2.2006 vorgelegten Haushaltsbegleitgesetz ist vorgesehen, die Regionalisierungsmittel um rund € 2,3 Mrd. bis 2009 zu reduzieren.

Wie die Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen verlauten lassen, wird dies, wie schon bei der Kürzung 2004, zu Streichungen bei den Nahverkehrszügen in den hessischen Verbünden führen. Die jetzt überschlägig 8 %ige Mittelkürzung 2006 – 2009 wird allerdings ungleich drastischere Auswirkungen haben.


IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen
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Ansprechpartner: Dr. Hans-Joachim Otto

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