2007-03-02
Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die 4. Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes. „Nun wird der Forderung der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs nach frühzeitiger Übertragung des Autonomie-Modells der TU Darmstadt auf die anderen Hochschulen Rechnung getragen“, heißt es in der Stellungnahme an das hessische Wissenschaftsministerium. Die IHKs beobachten in der Zusammenarbeit mit den hessischen Hochschulen, dass die eingeleiteten Prozesse der Übertragung von mehr Autonomie an die Hochschulen, die Reformen des Studiensystems durch den Bologna-Prozess und ein flexibles Dienstrecht wesentlich dazu beitragen, Lehre und Forschung an den hessischen Hochschulen zu verbessern.
Die IHK erwartet von den autonomen Hochschulen mehr Praxisorientierung und Verbesserungen in Lehre und Technologietransfer. Hessen stattet die Hochschulen im bundesweiten Vergleich mit zu wenig Mitteln aus. Die IHKs fordern die hessische Landesregierung auf, einen Plan vorzulegen, der die hessischen Hochschulen zum Anschluss an die finanzielle Spitze führt. Die leistungsfähigen Technologieunternehmen in Hessen benötigen starke Forschungspartner.
IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen
Pressestelle