Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern
Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern
Arbeitsgemeinschaft Hessischer Industrie- und Handelskammern
Presse Geschäftsführung Adressen Impressum
Blau_Fueller
  Darmstadt
  Frankfurt am Main
  Fulda
  Giessen-Friedberg
Home
Presse
2007
Antidiskriminierungsgesetz jetzt auch in Hessen?
24.10.2007

Hessische IHKs für Maßhalten: Ein Bundes-Gesetz reicht aus

Der Innenausschuss des Hessischen Landtags berät zurzeit ein Thema, das vor einem Jahr ganz Deutschland in Atem gehalten hat. Vier EU-Richtlinien schreiben einen umfassenden Schutz gegen Diskriminierungen im Beruf und im täglichen Leben vor. Deutschland hat dafür das am 18. August 2006 in Kraft getretene „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ geschaffen. Es verbietet Diskriminierungen aufgrund von der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter, der sexuellen Identität sowie dem Geschlecht. In der Öffentlichkeit wurde einen Sommer lang über die Zulässigkeit von „Seniorentellern“ und dem männlichen Verkäufer von Damenunterwäsche gewitzelt.

Die Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag hat in diesem August nun den Entwurf eines Hessischen Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt, über das im Landtag zurzeit kontrovers diskutiert wird. Auch die hessischen Industrie- und Handelskammern haben sich eingeschaltet. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat uns lange genug beschäftigt“, sagt der rechtspolitische Sprecher der IHKs, Friedemann Götting, „einen Bedarf für ein zusätzliches hessisches Gesetz sehen wir nicht.“ Die Bundesregeln seien umfassend und für Klarstellungen sei allein der Bundesgesetzgeber verantwortlich. So musste er bereits erste Pannen in einem Änderungsgesetz im letzten Winter, ein paar Monate nach Inkrafttreten des AGG, beseitigen und sein Gesetz nachbessern.

Positiv an dem Vorhaben der Grünen-Fraktion sei es aber, die Grundsätze des AGG in das hessische Landesrecht zu übernehmen, um Widersprüche zu beseitigen. „Gerade hier schafft der Entwurf jedoch zumindest an einem Punkt neue Ungereimtheiten“, führt Friedemann Götting weiter aus. So soll nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion der Personalrat permanent dafür sorgen, Diskriminierungen zu verhindern. „Ein solches Mandat geht sicher zu weit. Aus gutem Grund geben die Bundesgesetze hier dem Personalrat nur eine Überwachungsfunktion!“

Die Stellungnahme der hessischen IHKs kann über die Homepage der Arbeitsgemeinschaft der hessischen IHKs abgerufen werden (Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gleichbehandlungsgesetz ).


IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen
Pressestelle
Ansprechpartner: Dr. Hans-Joachim Otto
Hanau
Kassel
Lahn-Dill
Limburg
Offenbach
Wiesbaden
Suche
Verlauf
nach oben Datenschutz und rechtliche Hinweise