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2008
Wasser zu teuer in Hessen
Die Wasserpreisgestaltung in Hessen ist undurchschaubar. Das bestätigt das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem heutigen Urteil (AZ.: 11W23/07).
18.11.2008
„Bürger und Unternehmen in Hessen zahlen zuviel für Wasser“, so Burghard Loewe, Umweltexperte der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen. Die hessische Wasserwirtschaft mit ihren kleinräumigen Gebietsmonopolen führt zu Ineffizienzen zu Lasten der Kunden. Dass die Städte und Kommunen so rigoros den Daumen auf ihre Wasserwerke halten, hat für Loewe eindeutige Gründe: Mit den Mehreinnahmen lassen sich weniger lukrative kommunale Aufgaben quersubventionieren. Für Bürger und Wirtschaftsunternehmen ist dies ein teures Vergnügen. Mittels Privatisierung und Liberalisierung ließen sich Effizienzreserven heben. Mehr Wettbewerb ist dringend erforderlich. Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen daher ausdrücklich die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt in der Sache enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH Wetzlar.
 
Oberste Gebote für den Wettbewerb sind die Versorgungssicherheit der Kunden, die Qualität des Trinkwassers und der Netzinfrastruktur sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Auch wenn dem Wassersektor spezifische Eigenschaften zuzumessen sind, sollte nach Meinung der IHKs eine Marktöffnung mit dem Ziel erfolgen, einen Wettbewerb über Ausschreibungen für alle Dienstleistungen im Wasserbereich zu schaffen. Die konsequente Einbindung privater Unternehmen in die Ausschreibungsverfahren wird dazu führen, dass Effizienzpotenziale in der Ver- und Entsorgung genutzt werden.

Die Zersplitterung der Wasserwirtschaft mit rund 6.000 Wasserunternehmen in Deutschland (400 in Hessen, bei 426 Kommunen) führt zu Ineffizienzen, die in anderen Ländern durch intensive Zusammenarbeit und Arbeitsteilung bzw. durch Zusammenschlüsse von Unternehmen vermieden werden und deshalb niedrigere Preise ermöglichen. Die IHKs fordern deshalb auch für Hessen Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüsse. Durch Zusammenlegung von Ver- und Entsorgungsbereichen sowie durch Bündelung von Kompetenzen wird eine kostengünstigere Erstellung von Netzen und Anlagen ermöglicht. Dies wird insgesamt zu einer deutlichen Senkung der Trinkwasser- und Abwassergebühren beitragen. „Leider sind die Kommunen, deren Wasserwerke parlamentarisch festgesetzte Gebühren verlangen, nicht von diesem Urteil betroffen“, aber Loewe hofft, „dass das Urteil auch für sie eine Signalwirkung hat.“ 


IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen
Pressestelle
Ansprechpartner: Felix Reifschneider

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