Wachstumsbeschleunigungsgesetz richtiger Schritt

Pressemeldung der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen vom 18.12.2009.

18.12.2009: Die Bundesregierung korrigiert mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die gravierendsten Mängel der Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform. „Vor dem Hintergrund der noch nicht überwundenen Wirtschafts- und Finanzkrise ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aus Sicht der hessischen Industrie- und Handelskammern das richtige Signal, neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung zu setzen. Mit dem Gesetz sind punktuelle steuerliche Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen. Diese zielen in die richtige Richtung. Die notwendigen strukturellen Reformen – einfach, gerecht und ergiebig – müssen jedoch im Laufe der Legislaturperiode folgen“, sagt Matthias Gräßle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern.

Zu den geforderten steuerpolitischen Maßnahmen gehören eine grundsätzliche Überprüfung der Gemeindefinanzen (einschließlich der Gewerbesteuer) sowie eine Überarbeitung der Einkommensteuer, die die kalte Progression abmildert. Auch dürfe das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht davon abhalten, die Grundprobleme der Kostenbesteuerung und eines unübersichtlichen Steuersystems beherzt anzugehen.

In der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation wirken die Gegenfinanzierungselemente der Unternehmensteuerreform 2008 krisenverschärfend und besteuern die Substanz. Unternehmen zahlen Ertragsteuern, obwohl sie keinen Gewinn erwirtschaften. Das belastet das Eigenkapital. Die IHKs begrüßen zudem die Förderung von Familien, die aber nicht zu Lasten der Kinderbetreuung gehen dürfe.

Die Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs fordert die Verantwortlichen auf, die Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Hessen nicht aus den Augen zu verlieren. Der Abbau von Schulden muss langfristig die Maxime allen Handelns sein.
Weitere Informationen: Annett Munterer
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