IHKs legen Konzept für neues Insolvenzrecht vor
Pressemeldung der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen vom 01.12.2009.
Das so genannte Insolvenzplanverfahren führt immer noch ein Schattendasein. Denn kommt ein Unternehmen in Schwierigkeiten, wählt der Insolvenzverwalter regelmäßig die Zerschlagung des Unternehmens, um die Gläubiger zu bedienen. „Dabei ist das Insolvenzplanverfahren ein sehr attraktives Modell zur Rettung von Unternehmen“, sagte Dr. Friedemann Götting-Biwer, Jurist der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen.
Als zentral sieht das Konzept der IHK-Organisation den Vorschlag einer stärkeren Einflussnahme der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters an. Bislang obliegt die Auswahl des Verwalters dem Insolvenzgericht. „Gläubiger, die einbezogen werden, erhöhen die Erfolgschancen einer Sanierung“, sagte Dr. Götting-Biwer. Außerdem sollten die Gerichte verpflichtet werden, ihre Auswahllisten offen zu legen und die Ablehnung eines von den Gläubigern gewünschten Verwalters zu begründen.
Darüber hinaus plädieren die IHKs, die Eigenverwaltung eines kriselnden Unternehmens durch einen erarbeiteten Insolvenzplans zu stärken. „So wird den Gläubigern signalisiert, dass die Sanierung auf den Erhalt des Unternehmens ausgerichtet ist“, sagte Dr. Götting-Biwer. Dazu gehöre auch, die Eigenverwaltung im Gesetz stärker zu betonen und mit mehr Rechten auszustatten.
Das Konzept „Zehn Vorschläge zur Unternehmenssanierung in der Insolvenz” steht zum Download bereit unter:











