Novelle des hessischen Hochschulgesetzes
Pressemeldung der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen vom 29.10.2009.
Absolventen von Meisterprüfungen besitzen bereits seit der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes vom 20.12.2004 die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die hessischen IHKs appellieren, die weiteren Fortbildungsabschlüsse neben dem Meister mit in das Gesetz aufzunehmen. Derzeit sind die Absolventen von Fortbildungsabschlüssen benachteiligt, die nicht die Abschlussbezeichnung „Meister“ tragen. In Hessen erreichen jährlich rund 1.750 Fachkräfte den Abschluss zum Handwerksmeister, jedoch über 2.800 Fachkräfte erhalten IHK-Fortbildungsabschlüsse. Zu diesen gehören u. a. Industriemeister Metall (200 Absolventen), Industriemeister Chemie (103), Personalfachkaufleute (163) und Handelsfachwirte (179). Ebenso zählen hierzu Bilanzbuchhalter und Controller (310 Absolventen). „Die Gleichbehandlung der Abschlüsse, wie sie bereits bei der Förderung nach Meister-BAföG praktiziert wird, wäre ein wichtiges Signal an die dual ausgebildeten Nachwuchskräfte am Wirtschaftsstandort Hessen“, sagte Gräßle.
Weiterhin fordern die hessischen IHKs, für Absolventen der dualen Berufsausbildung mit drei Jahren Berufspraxis einen fachgebundenen Hochschulzugang zu schaffen. „Der fachgebundene Hochschulzugang ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Die von der Kultusministerkonferenz 2009 verabschiedete Regelung muss nun auch in Hessen umgesetzt werden. Sie trägt dem politischen Ziel Rechnung, mehr jungen Menschen eines Jahrgangs den Zugang zur Hochschule zu eröffnen. Damit unterstützt sie die Qualifizierung junger Menschen in der immer komplexer werdenden Arbeitswelt.“ Ebenso muss aus Sicht der IHKs der Wissen- und Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Hochschulen verbessert und zur gesetzlichen Aufgabe der Hochschulen gemacht werden.
Die vollständige Stellungnahme steht zum Download bereit unter:











