Arbeitsrecht in Frankreich

Wann und Wo :

Datum:05.10.2010
Veranstaltungsort:IHK Frankfurt am Main
Adresse:Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt
Veranstalter:Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer
Anmeldung bis:22.09.2010

Ansprechpartner :

Name:Margarete Riegler-Poyet
Telefon:+33 1 40583590
E-Mail:mriegler@francoallemand.com

Kurztext :

Der Erfolg einer Auslandsniederlassung hängt nicht zuletzt auch von der Verwaltung ihrer Mitarbeiter, insbesondere der Kenntnis und Berücksichtigung des einschlägigen Arbeitsrechts, ab. Sofern im Zuge gestiegener Mobilität Arbeitsplätze bei Auslandsniederlassungen in Frankreich besetzt werden, stellen Unternehmen schnell fest, dass auch die rechtlichen Herausforderungen im anderen Land andere sind. So weichen die französische und deutsche Vertragsgestaltung für Angestellte grundlegend voneinander ab.

Auch die Arbeitszeitregelungen, Gleichbehandlungsvorschriften und das Tarifvertragsrecht und vor allen Dingen auch die Kündigungsvorschriften gehorchen anderen, teilweise strengeren Regeln. Eine rechtlich einwandfreie Absicherung bei der Einstellung und Verwaltung von Personal erleichtert die Rekrutierung und vermeidet Probleme beim Ausscheiden.

Schematische Übertragungen deutscher Verträge, Regelungslücken oder die Außerachtlassung französischer Besonderheiten sind Quelle von Konflikten und können für alle Beteiligten äußerst kostspielig werden. Im Rahmen dieses Fachseminars werden im deutsch-französischen Rechtsverkehr tätige Rechtsanwälte zu den wesentlichen Aspekten des französischen Arbeitsrechts sowie zu den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und Risiken Stellung nehmen.

>> Programm

Die Teilnahme ist kostenpflichtig:

180 Euro pro Person
300 Euro für Rechtsanwälte

>> Anmeldebogen



Das Teilnahmeentgelt beträgt 180.0 EUR (Der Preis beträgt 180 Euro pro Person bzw. 300 Euro für Rechtsanwälte.)
Anmeldung:

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