Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern
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Die Federführung Steuern befasst sich mit folgenden Themen:

Steuern
  • Reform des Einkommensteuerrechts: - Streichlisten
                                                           - Flat tax
  • Reform des Unternehmensteuerrechts
  • Steuerentlastung speziell für den Mittelstand
  • Reform der Umsatzsteuer
  • Verbrauchssteuern, Ökosteuern
  • Reform der Grund- und Gewerbesteuer
Öffentliche Finanzen
  • Reform der Kommunalfinanzen (u. a. Gewerbesteuerreform)
  • Länderfinanzausgleich, Föderalismusreform
Beobachtung des hessischen Landeshaushaltes

Europarechtliche Steuerthemen

Weitere Informationen: Michael Römer
03.03.2010: Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen hat 13 Vorschläge für ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht in einem >>Positionspapier (PDF) formuliert.

Sofortmaßnahmen bei Zinsschrankenregelung und gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen erforderlich
20.11.2009: In einem Schreiben an Finanzminister Weimar hat die Arbeitsgemeinschaft auf erforderliche Sofortmaßnahmen bei der Zinsschrankenregelung und den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen hingewiesen. Das Schreiben finden Sie >> hier (PDF)
15.07.2009: Forderungen an die Politik, die Krisen verschärfenden Regelungen der Unternehmensteuerreform 2008 abzumildern bzw. auszusetzen, müssen mit belastbaren Echtzahlen gestützt werden. Daher führte die IHK-Organisation im Frühjahr 2009 eine Umfrage bei ihren Mitgliedern durch. Die Ergebnisse finden Sie >> hier (PDF)
10.12.2008: In einem gemeinsamen Aufruf haben sich die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern, das Hessische Finanzministerium und die Steuerberaterkammer Hessen an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und an die Öffentlichkeit gewandt, um gravierende Verschlechterungen und ein Mehr an Bürokratie für die Bilanzierenden in Deutschland zu verhindern. >> Aufruf (PDF)
20.11.2008: Der hessische Städte- und Gemeindebund vertritt die Auffassung, eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 380 Prozent könnten Unternehmen durch eine Verrechnung der Gewerbe- mit der Einkommensteuer abfedern. Diese Sichtweise ist in zweifacher Weise falsch. Sie ist falsch in Bezug auf Kapitalgesellschaften und falsch in Bezug auf Personengesellschaften, die gewinnschwach sind oder hohen Gewinnschwankungen unterliegen. >> Stellungnahme (PDF)
26.09.2008: Der Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig! Zu diesem Schluss kommt jetzt ein Rechtsgutachten von Professor Dr. jur. Rainer Wernsmann, das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in Auftrag gegeben hatte. Für Hessen bedeutet dieses Ergebnis: Die Landespolitik ist mitverantwortlich, dass die Erbschaftsteuer verfassungsfest und rechtssicher ausgestaltet wird. Ansonsten droht ein `Deutschland ohne Familienunternehmen´. 
Weitere Einzelheiten sowie das „Rechtsgutachten zu Verfassungsfragen des Entwurfs des Erbschaftsteuerreformgesetzes“ finden Sie >> hier.




Weitere Informationen: Michael Römer

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