Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern
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Umwelt - Energie
Der Federführungsbereich Umweltschutz und Energie beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Lobbyarbeit zu umwelt- und energiepolitischen Themen bei der Hessischen Landesregierung

  • Umweltallianz Hessen mit den Unterthemen
    - Deregulierung
    - Öko-Audit
    - Grundwasserabgabe
    - Altlastensanierungsfinanzierung
    - Sonderprogramm Anlagensicherheit (SPAS)

  • Umweltrecht

  • Umweltschutz im Bereich der Gentechnologie

  • Umweltschutz Kammerinformationssystem (UMKIS)

  • Abfallwirtschaftspolitik

  • Wasserwirtschaftspolitik

  • Immissionsschutzpolitik

  • ASCA-Check

  • Liberalisierung der Energiemärkte für Gas- und Strom

  • Energiesteuern

  • Nutzung der Kernenergie in Hessen

Weitere Informationen: Burghard Loewe
  • Stellungnahmen / Positionen /  Projekte

25.02.2010: Pressekonferenz der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen zu den Gebühren bei Frisch- und Abwasser in Hessen
Kostenloser Download:

2008-04-30: Die Wirtschaft in Hessen bekennt sich zum Klimaschutz und zur Minderung von Treibhausgasen. Mit tiefgreifenden Folgen für die Unternehmen zeichnen sich aber schon jetzt die Vorschläge für eine deutsche und europäische Klimapolitik ab. Die jüngsten Beschlüsse des Bundeskabinetts sehen bis 2020 eine Reduktion des Ausstoßes von Treibhaus- gasen um 40 Prozent gegenüber 1990 vor. Dabei darf nicht vergessen werden: Klimaschutz, Energieversorgungs-sicherheit und  Wettbewerbsfähigkeit müssen zusammenpassen, um Erfolge zu erzielen. Aufwand und Ertrag müssen im Auge behalten werden: Die Gewichtung der Maßnahmen muss sich an der Wirksamkeit orientieren. Hessen braucht nach Ansicht der IHKs ein schlüssiges Energiekonzept, aus dem hervorgeht, welche Energiequellen mit wie viel Leistung zur Stromerzeugung beitragen sollen. Dazu gehört auch ein Standortkonzept für die regenerativen wie für die fossilen Energieerzeugungsanlagen. >> Positionspapier (PDF) 
2007-07-05: Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Entwicklung der Maßnahmenprogramme im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie und der Weiterentwicklung des Qualitätsprogramms zur Verringerung der Gewässerbelastung fordern die IHKs ein abgestimmtes Vorgehen mit den Flussgebietsgemeinschaften. >> Stellungnahme (PDF)
2007-06-12: Unternehmen, die von Überschwemmungsgebieten betroffen sind, haben schon aus Eigeninteresse die Auswirkungen von Hochwasserschutzereignissen auf ihren Standorten möglichst gering zu halten. Dieses Eigeninteresse der Unternehmen sollte durch die Aktivitäten des Landes gestärkt werden. Strikte Beschränkungen und Vorgaben sollten dabei nur das letzte mögliche Mittel sein.       
2007-06-12: Ein Bodenschutzgesetz ist nach Auffassung der Hessischen IHKs in Hessen entbehrlich. Der vor- und nachsorgende Bodenschutz ist durch das Bundesbodenschutz-gesetz und der entsprechenden Verordnung ausreichend geregelt. Im Gegenteil, vor diesem Hintergrund sollte zusätzlich geprüft werden, ob das Hessische Altlastengesetz noch notwendig ist.
2007-02-16: Die hessischen Industrie- und Handelskammern lehnen das Gesetz ab. Der vor- und nachsorgende Bodenschutz ist bereits in der vorhandenen Bundes- und Landesgesetzgebung ausreichend berücksichtigt. >>Stellungnahme (PDF)
2006-06-23: Unter allen Umständen muss im Hessischen Umweltinformationsgesetz verankert werden, dass durch die Offenlegung der Umweltdaten keine Betriebsgeheimnisse der Unternehmen bekannt werden. Die Datenübermittlung sollte pragmatisch, bürokratisch unbedenklich und kostengünstig erfolgen. >>mehr
2006-03-16: Eine funktionsfähige Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen ist unverzichtbare Grundlage für Produktion, Wachstum und Arbeitsplätze. Für die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern sind die hohen Energiepreissteigerungen vor allem für die stromintensiven Unternehmen eine Existenzbedrohung.

Pressekonferenz der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen am 16. August 2005 in der IHK Frankfurt am Main

Präsentation :


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