Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern
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Verkehrsplanung
Eine funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur, eine wirtschaftsfreundliche Verkehrspolitik und für reibungslose und sichere Abläufe des Verkehrsgeschehens geeignete Verkehrsregeln sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine qualitativ gute und jederzeitige Erreichbarkeit im Sinne eines Standortfaktors für die hessische Wirtschaft.

Dies bedingt insbesondere die kontinuierliche Analyse von Zielen und Maßnahmen auf hessischer Landesebene zur Einbindung in die Bundesplanung der Verkehrsinfrastruktur, z.B. im Rahmen der Fortentwicklung des Bundesverkehrswegeplanes. Genauso gehört die Begleitung der auf Landesebene verantwortlich gestalteten Verkehrsinfrastruktur bei der Umsetzung der Bundesvorgaben und bei der eigenverantwortlich zu leistenden Maßnahmen, z.B. bei der Landesstraßenplanung und dem -bau oder die Gewährleistung der standortnotwendigen Flughafenkapazitäten.

Im Rahmen der Federführerschaft Verkehr werden in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft die notwendigen Verkehrsinfrastrukturprojekte und deren intermodale Vernetzung formuliert und die für deren Umsetzung und Finanzierung notwendigen Beschlüsse eingefordert. Dazu gehört genauso das Eintreten für den richtigen Ordnungsrahmen und verträgliche Verkehrsregeln.

Der Federführer leistet in diesem Zusammenhang die dafür notwendige Kommunikation mit der hessischen Landesregierung bzw. den jeweiligen Fachministerien und den nachgeordneten Behörden, wie z.B. dem Landesamt für das Straßen- und Verkehrswesen, gegenüber dem Deutschen Industrie- und Handelstag und den hessischen Industrie- und Handelskammern sowie den Verbänden der Wirtschaft in Hessen.

Der Federführungsbereich „Verkehrsplanung“ konzentriert sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
  • Verkehrsinvestitionspolitik des Bundes und des Landes

  • Verkehrsinvestitionspolitik anderer Institutionen

  • Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

  • Bundesverkehrswegeplanung

  • Landesverkehrswegeplanung

  • Verkehrspolitik

  • Verkehrsrecht, insbesondere im Straßenverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr, Güter- und Personenverkehr, sowie bei Gefahrguttransporten aller Verkehrsträger und zum Berufszugang im Verkehr


Weitere Informationen: Dr. Andreas Freundt
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