Hessische Unternehmen sehen E-Bilanz kritisch
Ab 2012 sind Unternehmen verpflichtet, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln
05.10.2011: Nicht jede Digitalisierung verspricht weniger Aufwand. So auch die Elektronische Bilanz, die Unternehmen ab 2012 dazu verpflichtet, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. „Mit Sorge beobachtet die hessische Wirtschaft, wie der Staat auf seiner Seite Bürokratie abbaut und zugleich bei den Unternehmen wieder aufbaut. Die Unternehmen befürchten zudem höhere Kosten durch die Umstellung auf die E-Bilanz“, sagt Dr. Matthias Leder, Hauptgeschäftsführer der IHK Gießen-Friedberg und Federführer Steuern der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen.
„Bund und Land sind aufgefordert, die E-Bilanz möglichst schlank zu gestalten, um den Aufwand für die hessische Wirtschaft in Grenzen zu halten“, sagt Dr. Leder. Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen begrüße daher die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, dass Unternehmen nur dann verpflichtet seien, Eingabefelder in einem Datensatz auszufüllen, wenn im Betrieb das entsprechende Konto auch tatsächlich bebucht werde. „Die Finanzverwaltung hat damit eine Forderung der IHK-Organisation aufgegriffen. Denn ursprünglich sollte eine Vielzahl von Feldern ausgefüllt werden, unabhängig davon, ob diese in der Buchhaltung eines Unternehmens überhaupt enthalten sind. Das hätte einen erheblichen Eingriff in das Rechnungswesen der Unternehmen und einen enormen zeitlichen Mehraufwand bedeutet“, betont Dr. Leder.
Weiteren Optimierungsbedarf im Zusammenhang mit der Einführung der E-Bilanz sieht die IHK-Organisation beim zeitlichen Abstand von Betriebsprüfungen. Oft liegen zwischen der Veranlagung und der tatsächlichen Betriebsprüfung mehrere Jahre. Bei Unternehmen führt das zu Rechts- und Planungsunsicherheiten. Daher sollten Betriebsprüfungen künftig zeitnah durchgeführt werden. Zudem fordert die Wirtschaft, die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre zu kürzen. „Sollten diese Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden, gewänne die E-Bilanz an Nutzen für die Betriebe“, sagt Dr. Leder.
Um Unternehmen den Übergang zur E-Bilanz zu erleichtern, haben Betriebe im ersten Wirtschaftsjahr die Möglichkeit, ihre Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung nochmals in Papierform beim Finanzamt einzureichen.